4. - 5. (...) 6. 6.1. (...) 6.2. 6.2.1. - 6.2.2. (...) 6.2.3 Die Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit [im Hinblick auf eine Verletzung der Sperrfrist] liegt auch im öffentlichen Dienstrecht grundsätzlich beim Arbeitnehmer (Urteil des Bundesgerichts 2020 Personalrecht 409