Nachdem der Kläger jedoch während des Coachings bekundete, das Arbeitsverhältnis nicht länger aufrechterhalten zu wollen, diesbezüglich jedoch die angebotene Hilfestellung der Gemeinde und des Coachs verweigerte, wurde das Coaching abgebrochen und der Kläger begab sich in stationäre Behandlung. Daraufhin versuchte es die Beklagte mit einem Mediationsgespräch, welches offenbar lediglich vorübergehend eine Verbesserung nach sich zog. Auch im 408 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020