Demgegenüber hatte die Beklagte nebst zahlreichen Gesprächsversuchen dem Kläger wiederholt Unterstützung angeboten, um seinen Defiziten in der Selbst- und Sozialkompetenz beizukommen. Der Kläger hat dieses Angebot (insbesondere Vermittlungshilfe bei der Organisation von professioneller Hilfe) jedoch jahrelang abgelehnt. Erst nachdem der Kläger zum Ausdruck gebracht hatte, er habe das Vertrauen in den Gemeindeammann, den Gemeindeschreiber und den Gemeinderat verloren, stimmte er schliesslich einem durch die Beklagte finanzierten Coaching durch eine durch den Kläger vorgeschlagene Person zu.