Eine Beleidigung oder Beschimpfung des Vorgesetzten ist fraglos ein pflichtwidriges Verhalten, welche das Arbeitsklima erheblich stört. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt die Beschimpfung eines Vorgesetzten in der Regel als Grund für die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wobei jedoch auch Ausnahmen denkbar sind. So zum Beispiel, wenn sich der Arbeitnehmer in einer aussergewöhnlichen Situation in verständlicher Erregung befand (Urteil des Bundesgerichts 4C.400/2005 vom 24. März 2006 E. 2.1). 3.4.3. [