Personalreglement gestützt werden kann. Es bleibt zu prüfen, ob andere sachlich zureichende Gründe für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses vorlagen. 3.4. 3.4.1. (...) 3.4.2. Der Arbeitnehmer hat die Weisungen des Arbeitgebers nach Treu und Glauben zu befolgen, sofern die geforderte Handlung durch die Arbeits- und Treuepflicht zumutbar und nicht schikanös ist. Anordnungen, die das Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, 2020 Personalrecht 403