Entsprechend kommt der verfassungsmässige Anspruch auf rechtliches Gehör respektive das daraus fliessende Recht auf vorgängige Anhörung im Kontext einer Mahnung nicht oder höchstens beschränkt zum Tragen. Vom Arbeitgeber kann namentlich nicht verlangt werden, dass er dem Arbeitnehmer schon im Vorfeld 2020 Personalrecht 399