30 Versäumnis einer Nachfrist; Fristwiederherstellung - Das Verwaltungsgericht überprüft letztinstanzliche Entscheide landeskirchlicher Behörden nur mit eingeschränkter Kognition (auf Übereinstimmung mit Verfassungsrecht und dem Organisationsstatut der Landeskirche) (Erw. I/1 und I/3). - Wegen eines mehr als leichten Verschuldens am Versäumnis einer Nachfrist (für die Einreichung des angefochtenen Entscheids) war deren Wiederherstellung zwar rechtsfehlerhaft, aber nicht qualifiziert falsch; vor dem Willkürverbot und anderen Verfas-