Wer auch in der Pause mit Einsätzen oder Telefonanrufen rechnen muss, dürfte sich schwerer damit tun, sich zu erholen. Der Unterbruch einer Pause dürfte sich auch dann negativ auf die Erholung auswirken, wenn die verlorene Pausenzeit nachgeholt werden kann. Darüber hinaus führte die Einsatzbereitschaft während der Pausen aber zu keinen nennenswerten Einschränkungen der persönlichen Freiheit des Klägers. Vielmehr ergeben sich derartige Einschränkungen bereits aus den normalen Rahmenbedingungen einer Pause.