ist. 2.5. Pikettdienst leisten Mitarbeitende, die sich auf dienstliche Anordnung hin ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit bereithalten, um nötigenfalls kurzfristig einen Arbeitseinsatz zu leisten. Der Pikettdienst wird nicht am Arbeitsort geleistet (§ 5 Inkonvenienzverordnung). Demgegenüber bedeutet Bereitschaftsdienst, jederzeit während der Nacht im Betrieb einsatzbereit zu sein. Der Bereitschaftsdienst wird am Arbeitsort geleistet (§ 7 Inkonvenienzverordnung). Der Wortlaut dieser Bestimmungen führt zu keinem eindeutigen Auslegungsergebnis.