Der Bezug zwischen den Lehrpersonen einerseits und den Schülern und deren Eltern andererseits – so der Schulleiter – sei zu eng, um Lehrpersonen ohne Qualitätseinbusse kurzerhand gegeneinander austauschen zu können. Ferner hatte die Klägerin zehn Jahre lang nur Klassen mit sog. "prak- tisch-bildungsfähigen" Schülern unterrichtet, wogegen die beiden verbleibenden Mittelstufenklassen sich mehrheitlich aus sog. "schulbildungsfähigen" Schülern zusammensetzten.