Der Schulpflegepräsident ergänzte an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht, dass der Spardruck, der auf den Heilpädagogischen Schulen laste, noch höher sei als bei der Volksschule, was damit zu tun habe, dass diese Schulen Eigenwirtschaftsbetriebe seien. Insofern ist von einer echten Reorganisation mit Stellenabbau (im Umfang von 130 Stellenprozenten) auszugehen, zumal die Klägerin der Argumentation der Beklagten in diesem Punkt nichts Substanzielles entgegenzusetzen vermag.