Beim Gespräch vom 20. Mai 2016 mit dem Schulleiter und der Klägerin doppelte der Schulpflegepräsident nach, es müssten zwei volle Pensen abgebaut werden, um den erwünschten Spareffekt zu erzielen. Gegenüber der Schlichtungskommission gaben die Vertreter der Beklagten an, dass (auf das Schuljahr 2016/17) 130 Stellenprozente abgebaut worden seien. Dieser Stellenabbau betraf zum einen die ersatzlos gestrichene Stelle der Klägerin. Seit Beginn des Schuljahres 2016/17 führt die HPS B. anstelle der bisherigen drei nur noch zwei Mittelstufenklassen.