Aus den Erwägungen II. 6.4.1. (…) In Bezug auf Lehrpersonen erweist sich eine Kündigung aus organisatorischen Gründen insbesondere dann als gerechtfertigt, wenn infolge rückläufiger Schülerzahlen Lehrerpensen reduziert bzw. ge- 222 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2017