40 Kündigung aus organisatorischen Gründen (§ 11 Abs. 1 lit. a GAL) - Eine Kündigung unter Berufung auf organisatorische Gründe ist insbesondere zulässig, wenn an einer Schule aus Spargründen bzw. wegen rückläufiger Schülerzahlen Lehrerpensen abgebaut und Stellen gestrichen werden müssen. Ein sachliches und diskriminierungsfreies Trennungskriterium bildet dabei der Umstand, dass die Klasse der von der Stellenstreichung betroffenen Lehrperson aufgelöst wird, sofern es sich nicht rechtfertigt, dieser Lehrperson das Pensum einer anderen Lehrperson zu übergeben.