nicht als schwer eingestuft werden. Die gesamten Prozessakten vermitteln den Eindruck, dass der Umgang mit einer eigenwilligen und anspruchsvoll zu führenden Lehrperson die kommunalen Schulbehörden in den konkreten Situationen ganz einfach überfordert hat. Deren Vorgehensweise lässt keine bösen Absichten vermuten, was sich nicht zuletzt daran zeigt, dass sie in dieser Phase mehrfach die 2017 Personalrecht 221