36 Sozialhilfe; selbständige Erwerbstätigkeit - Selbständig Erwerbende können grundsätzlich nur für eine befristete Zeit im Sinne einer Überbrückungshilfe bei bestehender selbständiger Erwerbstätigkeit ergänzend unterstützt werden. - Sie trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht. - Entfallen des Anspruchs auf materielle Hilfe bei vorbestehender dreijähriger Sozialhilfeabhängigkeit und Wiederaufnahme einer unrentablen selbständigen Erwerbstätigkeit Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 13. Juli 2016 in Sachen A. gegen Gemeinderat B. und Departement Gesundheit und Soziales (WBE.2016.175).