ost sowie des symbolischen Kaufpreises von jeweils einem Franken Fragen auf. Aufgrund der weitgehend fehlenden Regelungen von Kauf und Übertragung scheint es sich um pro forma-Verträge zur Legitimierung einer nicht erfolgten Geschäftsaufgabe zu handeln. Im März 2015 wurde der Beschwerdeführer auf www.xxx.ch und www.yyy.ch nach wie vor als Betriebsinhaber geführt. Auf www.zzz.ch waren die Telefon- und Fax-Nummer des Geschäfts in C. zur Kontaktnahme angegeben. Auf der Homepage der D. wurden Mitte März drei Fahrzeuge zum Verkaufspreis von Fr. 6'900.00 (2) und Fr. 5'490.00 angeboten.