Die Kostenpauschale für Ersatzvornahmen ist damit ein vom Kanton erhobener Betrag für den Fall, dass eine Gemeinde ihrer Aufnahmepflicht gemäss § 17a Abs. 2 SPG nicht nachkommt. Die 2016 Wahlen und Abstimmungen 243 IX. Wahlen und Abstimmungen 40 Gemeindebeschwerde Sachbezogenheit eines Antrags zu einer Budgetposition an der Gemeindeversammlung Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 29. Februar 2016, i.S. R.M. und M.M. gegen Einwohnergemeinde X. (WBE.2016.48). Aus den Erwägungen