3. 3.1. Das Budget der Einwohnergemeinde X. enthielt für den Bereich des Asylwesens eine Ausgabenposition von Fr. 290'000.00. Aus den schriftlichen Erläuterungen zu dieser Position ebenso wie aus den Erläuterungen des Versammlungsleiters anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015 ergibt sich, dass dieser Betrag nicht etwa für die Unterbringung von Personen verwendet werden sollte. Er war vielmehr dafür bestimmt, zu erwartende Kosten für eine Kostenpauschale für Ersatzvornahmen gemäss § 17d SPV zu decken.