336c OR N 4; Hervorhebung im vorliegenden Urteil). Eine gegenteilige Lehrmeinung zum Beginn der Sperrfrist vertritt FRANK EMMEL (Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, Vertragsverhältnisse 2. Teil, 2. Auflage, Zürich 2012, Art. 336c OR N 2): "Auf diese Weise lösen insbesondere Arbeitsunfähigkeiten, die nach Zugang der Kündigung, aber vor Beginn dieser Kündigungsfrist eintreten, bis zu diesem Beginn noch keine Sperrfristen aus (gegenteilig jedoch BGE 131 III 467, Erw. 2.1)." 6. Für den vorliegenden Fall ist zusätzlich zu den vorstehenden Erwägungen Folgendes von entscheidender Bedeutung: