BAUMANN, Aargauisches Gemeinderecht, 3. Auflage, Zürich 2005, S. 498). Gemäss § 7 der Gemeindeordnung der Gemeinde B. werden die im Gemeindegesetz vorgeschriebenen Veröffentlichungen der Gemeinde in dem vom Gemeinderat zu bezeichnenden offiziellen Publikationsorgan veröffentlicht. Die Mitteilungsblätter oder News aus der Gemeindeverwaltung können als Newsletter (E-Mail) abonniert werden (Mitteilungen aus dem Gemeindehaus). Dabei handelt es sich nicht um das amtliche Publikationsorgan gemäss Gemeindegesetz. Die Mitteilungen "News" dienen zu Informationszwecken in der Gemeinde B..