2015 Verwaltungsrechtspflege 285 XVI. Verwaltungsrechtspflege 44 § 37 VRPG Widerruf einer formell rechtskräftigen Verfügung, worin zuhanden des Adressaten ein fehlerhaft berechneter Basiswert zur Bestimmung des Übergangsbeitrags gemäss Art. 84 ff. DZV festgelegt wurde vgl. AGVE 2015 31 207ff. 45 Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Mitteilungsblatt einer Gemeinde Für Ansprüche aus behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung in Gemeindepublikationen mit informellem Charakter sind die Zivilgerichte zuständig, nicht das Verwaltungsgericht.