XIII. Abgaben 39 Beitragsplan; öffentliche Auflage und Baubeginn Bei Baubeginn muss die öffentliche Auflage des Beitragsplans noch nicht abgeschlossen sein (Präzisierung der Rechtsprechung). Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 23. Oktober 2014 in Sachen A. und Mitbeteiligte gegen Einwohnergemeinde B. (WBE.2014.21). Aus den Erwägungen