die massgebende Bestimmung befindet sich vielmehr in § 43 Abs. 2bis VALL. Der Regierungsrat ist beim Erlass des VALL, soweit das GAL und das LDLP (in Bezug auf Besoldungsfragen) nichts anderes vorsehen, selbstverständlich an die Vorgabe von § 4 Abs. 3 GAL gebunden. Gänzlich irrelevant ist im vorliegenden Zusammenhang Art. 6 Abs. 1 ZGB: Eine originäre Anwendbarkeit von 324a OR steht ausser Diskussion; es geht einzig um eine Anwendung kraft des Verweises in 334 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013