(…)" Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde die ursprüngliche Formulierung insofern verschärft, als nunmehr allfällige Abweichungen vom OR-Minimum nicht allgemein im Personalrecht, sondern im Personalgesetz selber ("… in diesem Gesetz.") vorgesehen sein müssen (Protokoll der nichtständigen grossrätlichen Kommission Nr. 17 "Personalvorlagen" vom 3. Juni 1999, S. 41). Die entsprechende Formulierung findet sich auch in § 4 Abs. 3 GAL.