50 Taxiwesen; Voraussetzungen der Vergabe von Standplätzen - Ein Taxireglement des Gemeinderates mit einer generellen Bewilligungspflicht für das Anbieten von Taxifahrten ist verfassungswidrig. - Gestützt auf das Baugesetz kann der Gemeinderat die Benützung öffentlicher Standplätze einer Bewilligungspflicht unterstellen. - Ein guter Leumund ist ein zulässiges Kriterium bei der Vergabe eines Taxistandplatzes auf öffentlichem Grund. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 20. Mai 2011 in Sachen A. gegen Stadtrat B. und Departement Volkswirtschaft und Inneres (WBE.2011.35).