Der Anteil von 4/5 der Abonnementskosten berücksichtigt, dass zeitlich die effektiven Schultage rund 40% eines Jahresabonnements beanspruchen, anderseits der Kauf des Abonnements für den Schulbesuch notwendig ist. Nicht nachvollziehbar ist das Anliegen der Klägerin, dass ihr aus erzieherischen Gründen die vollen Kosten zu ersetzen seien. Der volle Ersatz 198 Verwaltungsgericht 2011