Die Wahl der Abonnemente ist auf die Angebote des jeweiligen Trägers des öffentlichen Verkehrs beschränkt. Vorliegend sind sich die Parteien einig, dass das TNW- Abonnement "Umwelt" das günstigste Angebot im Tarifverbund Nordwestschweiz ist. Von den Parteien werden höhere bzw. tiefere Kostenanteile mit der Rechtsgleichheit begründet. Diese Argumente vermögen nicht zu überzeugen. Aus dem Umstand, dass den Oberstufenschülern der volle Betrag des Abonnements vergütet wird, kann die Klägerin keinen weitergehenden Anspruch ableiten. Diese Praxis wurde von der Kreisschulpflege, nicht vom Gemeinderat B. begründet.