Im Umsetzungsprogramm betrifft der Handlungsbereich 4 den A.-raum, wo erste Teilprojekte realisiert werden. Der Verkehrsrichtplan des Stadtrats A. vom 24. Oktober 2005 behandelt unter dem System "Grünräume und Wald" auch den A.-raum mit dem Hinweis, dass diese Gebiete bereits ein eigenes konsistentes Wegnetz aufweisen und nur bescheidener Ergänzungen bedürfe. Wichtig sei die Erreichbarkeit dieses Gebiets, wobei die Übereinstimmung mit dem kantonalen Wanderwegnetz zu berücksichtigen ist. Die übergeordneten Festlegungen im kommunalen Richtplan führen - wie bereits erwähnt - nicht dazu, dass die Fusswegverbindungen unter Gemeindehoheit aufgehoben wären (siehe vorne Erw.