Die tatsächliche Benutzung spricht daher für die kommunale Strassenhoheit. Der Weg dient, wenn nicht gar mehrheitlich, so jedenfalls in erheblichem Masse dem Freizeitanspruch der A. Bevölkerung und hat als Strasse den Charakter einer typisch städtischen Naherholungsverbindung. Dieser Funktion entspricht auch die Behandlung des A.-wegs in der Planung der Stadt A.. Im Schlussbericht zum Fusswegkonzept A. vom Februar 1999 wird der A.-weg als wichtiger bestehender Fussweg mit Anschluss an das überregionale Wanderwegnetz kartiert. Im Umsetzungsprogramm betrifft der Handlungsbereich 4 den A.-raum, wo erste Teilprojekte realisiert werden.