Danach stellen Fusswegnetze "im Allgemeinen" im Siedlungsgebiet die Verkehrsverbindungen für die Fussgänger sicher; als Beispiele können, so die Botschaft, die Schulwege oder die Wege zu den Arbeitsplätzen und zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs erwähnt werden. Wanderwegnetze 2010 Bau-, Raumentwicklungs- u. Umweltschutzrecht 159