(…) 3.5. Die Klägerin macht im Zusammenhang mit den Eigenleistungen in den Beschwerdeverfahren einen Schaden von Fr. 5'252.05 (Fr. 4'881.10 + 7,6% MWSt) geltend. Die Beklagte ist der Meinung, die Geltendmachung von Aufwendungen im Zusammenhang mit den Rechtsmittelverfahren sei der Klägerin u.a. verwehrt, weil ungedeckte Parteikosten aus einem Rechtsmittelverfahren nicht Schaden im Sinne von § 38 Abs. 2 SubmD sei. 3.5.1. Gemäss § 38 Abs. 2 SubmD sind dem geschädigten Anbieter, nebst den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Offertenunterlagen, auch die Aufwendungen für das Rechtsmittelverfahren zu ersetzen. Ersatzpflichtige Aufwendungen im Be-