Regierungsrat Pfisterer hat in der Kommissionsberatung zur Verschiebung folgendes ausgeführt: "Die fragliche Bestimmung war ursprünglich dem Allgemeinen Teil zugeordnet, was jedoch im Vernehmlassungsverfahren auf erheblichen Widerstand stiess. Es wurde geltend gemacht, dass es unnötig sei, den Anwendungsbereich dieser GATT-Regeln auf die Vergabe, die nicht dem Besonderen Teil unterstehen, auszudehnen. Diesen Einwänden hat man Rechnung getragen. Sollte sich die Bestimmung in der Praxis bewähren, wird es aber kein Problem sein, diese wieder in den Allgemeinen Teil zu verlegen. Im Übrigen kennt auch der Bund eine solche Zweiteilung.