SubmD). Unter diesem Gesichtspunkt hat das Verwaltungsgericht in einem publizierten Urteil vom 27. Juni 2003 ohne nähere Begründung ausgeführt, dass für rechtswidrige Vergaben, die nicht dem GATT-Abkommen unterstehen, die spezialgesetzliche Schadenersatzregelung von § 38 SubmD nicht zur Anwendung gelange (VGE IV/19 vom 27. Juni 2003 [KL.2001.00004], Erw. 2.d.dd, in: AGVE 2003, S. 274). 2.2. Die Klägerin macht unter Bezugnahme auf die Materialien geltend, ein genereller Ausschluss eines öffentlich-rechtlichen Schadenersatzanspruchs einer widerrechtlichen Vergabe verstosse gegen Art. 9 Abs. 3 BGBM und Art.