I. 2. 2.1. Gemäss § 38 Abs. 1 SubmD haftet die Vergabestelle für Schäden, die sie durch eine rechtswidrige Verfügung verursacht hat. Das Schadenersatzbegehren ist gemäss § 38 Abs. 3 SubmD innert Jahresfrist, nachdem die Rechtswidrigkeit in einem Beschwerdeentscheid festgestellt worden ist, bei der Beschwerdeinstanz einzureichen.