3. 3.1. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, der Einwohnergemeinde Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'500.00 zu ersetzen. 3.2. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, dem Beigeladenen die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) den Stadtrat Q._____ (Vertreter) den Beigeladenen (Vertreter) den Regierungsrat Mitteilung an: das BVU, Rechtabteilung Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten