4.2.2. Im Rahmen der Gesamtrevision Nutzungsplanung wurden die Parzellen im Perimeter der bedingten Gestaltungsplanpflicht teilweise von der Grün- in die Bauzone umgezont (vgl. Planungsbericht, S. 93), womit die Möglichkeit einer zukünftigen dichteren Bebauung und intensiveren Nutzung einhergeht. Angesichts der Grösse und Lage der Parzellen liegt es deshalb im öffentlichen Interesse, im Hinblick auf eine zukünftige Überbauung die Erschliessung gesamthaft zu planen und sicherzustellen, um den oben genannten Grundsätzen und Zielen zu entsprechen.