ccc und eee sei damit nicht verbunden, da der Erschliessungsplanpflichtperimeter den Einbezug von weiteren Parzellen nicht ausschliesse. Der mit der bedingten Erschliessungsplanpflicht verbundene Grundrechtseingriff sei überdies zumutbar, da eine Überbauung der Parzellen nicht verhindert werde. Es bestehe weder ein Anlass noch die Handhabe, um in die Gemeindeautonomie einzugreifen.