Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzellen Nrn. bbb, ccc, eee und fff, welche von der bedingten Erschliessungsplanpflicht betroffen sind. Sie hat ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Prüfung, ob die festgelegte bedingte Erschliessungsplanpflicht rechtmässig ist. Folglich ist die Beschwerdeführerin befugt, den Genehmigungsentscheid anzufechten und in Bezug auf die Parzellen Nrn. bbb, ccc, eee und fff einen Verzicht auf die Erschliessungsplanpflicht bzw. eventualiter eine Anpassung des Perimeters zu verlangen.