1. Es seien der Genehmigungsentscheid des Regierungsrats vom tt.mm.jjjj (Regierungsratsbeschluss Nr. 2025-000065) und der Beschluss des Einwohnerrats Q._____ vom tt.mm.2023 aufzuheben, soweit damit die bedingte Erschliessungsplanpflicht gemäss § 11 der Bau- und Nutzungsordnung für die Parzellen Nrn. bbb, ccc, eee und fff bestätigt wurde. -4- 2. Auf die bedingte Erschliessungsplanpflicht gemäss § 11 der Bau- und Nutzungsordnung für die Parzellen Nrn. bbb, ccc, eee und fff (ohne Grünzonen-Anteil) sei zu verzichten.