3. Die Beschwerdeführerin A._____ AG wird verpflichtet, dem Beschwerdegegner B._____ die im Beschwerdeverfahren entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'400.− zu ersetzen. 4. Die Beschwerdeführerin A._____ AG wird verpflichtet, der Einwohnergemeinde Q._____ die im Beschwerdeverfahren entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'300.− zu ersetzen. 5. Die Staatskanzlei wird beauftragt, den Parteien diesen Beschwerdeentscheid und den damit zusammenhängenden Genehmigungsentscheid zuzustellen, unter Hinweis auf den Zeitpunkt der Publikation im kantonalen Amtsblatt.