2. Die unbebauten Flächen von Parzelle Nr. bbb ausserhalb der ISOS- Schutzzone seien von der Grünzone in die W2 umzuzonen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST). 2. Der Regierungsrat beschloss am tt.mm.jjjj (RRB Nr. 2025-000063): 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.− sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 546.−, insgesamt Fr. 2'546.−, werden der Beschwerdeführerin A._____ AG auferlegt.