B. 1. Gegen den Beschluss des Einwohnerrats Q._____ erhob die A._____ AG mit Eingabe vom 5. Januar 2024 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau mit folgenden Begehren: 1. Auf die bedingte Erschliessungsplanpflicht gemäss § 11 der Bau- und Nutzungsordnung für die Parzellen Nrn. bbb, ccc, eee und fff (ohne Grünzonen-Anteil) sei zu verzichten. Eventualiter sei der Perimeter der bedingten Erschliessungsplanpflicht um Parzelle Nr. aaa und subevtl. weitere Parzellen zu erweitern. -3-