2. Die A._____ AG erhob am 8. Dezember 2022 erneut eine Einwendung mit verschiedenen Begehren. An der am 27. April 2023 durchgeführten Einigungsverhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. 3. Der Stadtrat Q._____ hiess die Einwendung am 30. August 2023 teilweise gut. Am tt.mm.2023 beschloss der Einwohnerrat Q._____ die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit (im vorliegenden Fall nicht interessierenden) Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde der Beschluss im Amtsblatt des Kantons Aargau vom tt.mm.2023 publiziert.