Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung Entscheid des Amtes für Migration und Integration vom 28. Januar 2025 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Der 1991 geborene Beschwerdeführer heiratete im März 2022 in Jamaika eine Schweizerin, reiste am 27. September 2022 in die Schweiz ein und erhielt am 2. Dezember 2022 im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung, zuletzt verlängert durch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) bis 30. September 2024 (act. 2).