1. In Gutheissung der Beschwerde wird der mit Verfügung der Einwohnergemeinde S._____ vom 16. Dezember 2024 an die E._____ AG erteilte Zuschlag aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vergabestelle zurückgewiesen. - 25 - 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 3. Die Einwohnergemeinde S._____ hat der Beschwerdeführerin die ihr vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 5'550.40 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) die Einwohnergemeinde S._____ (Vertreter) 1. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten