Beilagen 2 und 4 zur Beschwerdeantwort. Die Beschwerdeführerin gibt in der Offerte 585 Mitarbeiter an, was die Vergabestelle, soweit ersichtlich, nicht in Frage stellt. Um einen "Anteil Lehrlinge am Betrieb" von über 9 % zu erreichen, würde der Einsatz von rund 53 Lehrlingen im Betrieb der Beschwerdeführerin genügen. Es ist Sache der erstinstanzlich zuständigen Vergabestelle, die entsprechenden Abklärungen in Bezug auf den Lehrlingsanteil bzw. in Bezug auf den geltend gemachten Widerspruch noch nachträglich vorzunehmen und sich von der Beschwerdeführerin in Bezug auf die Lernenden namentlich die einzelnen Arbeitsverträge, Einsatzpläne, Stundenerfassungen etc. vorlegen zu lassen.