Die Beschwerdeführerin räumt denn auch ein, dass nicht sämtliche der Lernenden formell bei ihr angestellt sind (Replik, S. 11). Sie macht aber keine Angaben darüber, wie viele der Arbeitsverträge mit ihr selbst und wie viele von anderen Konzerngesellschaften abgeschlossen worden sind. Auch in welchem Umfang die Lernenden im Betrieb der Beschwerdeführerin eingesetzt werden, geht weder aus der Offerte noch aus der Replik konkret hervor. In letzterer hält die Beschwerdeführerin lediglich fest, dass im Zeitpunkt der Angebotseinreichung Anfang November 2024 68 Lernende beschäftigt ge- - 22 -