Streitgegenstand im Submissionsbeschwerdeverfahren ist zudem nicht nur die Zuschlagserteilung als solche, sondern notwendigerweise auch das dieser vorangehende Submissionsverfahren (vgl. zum Ganzen AGVE 2001, S. 340, Erw. 3b/cc). Gegen die behauptete formelle Teilrechtskraft des Vergabeverfahrens bzw. im konkreten Fall der Bewertung spricht im Übrigen auch die Möglichkeit der Vergabestelle, einen angefochtenen und als fehlerhaft erkannten Zuschlag in Wiedererwägung zu ziehen (§ 39 Abs. 1 VRPG), ihn aufzuheben und allenfalls das ihm zu- - 20 -