Gerade in Konzern- bzw. Gruppenstrukturen bestünden oftmals auch eigenständige Managementgesellschaften, die anstelle oder zusätzlich zu einer (produktiven) Anbieterin vertraglich als Arbeitgeberin auftreten würden, deren Lernende aber faktisch für die produktiven Gruppengesellschaften tätig seien und jeweils der Weisungsgewalt der Gesellschaft unterstünden. Insofern gelte eine materielle Betrachtungsweise und eine Art "Durchgriff", indem auf die materielle Zuordnung der Lernenden zu den einzelnen Betrieben abgestellt werde und nicht auf die formelle Zuordnung zu einer Arbeitgeberin.